| BAföG - Neue Regierung, neue Chance? |
Was Studierende vom rot-grünen Versuch in Bonn erwarten können...
Als das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Anfang der 70er Jahre in Kraft trat, erhielten ca. 45% aller Studierenden BAföG-Leistungen. BAföG wurde damals (noch) als staatlicher Zuschuß gewährt - rückzahlbare Anteile gab es nicht.
Mit Einführung immer größerer Darlehensanteile, welche die Geförderten über viele Jahre zurückzahlen müssen, sowie der kontinuierlichen Verschlechterung der Förderungsvoraussetzungen (Nichtanpassung der Elternfreibeträge etc.), lag die Gefördertenquote im Sommersemester 1997 bundesweit nur noch bei 18,7% (Vorbericht zur 15. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks).
Neue Chance durch rot-grün?
Im rot-grünen Koalitionsvertrag wurde zu einer möglichen „Reform
des BAföG“ lediglich festgestellt, daß bis Ende 1999 ein
konsensfähiges Reformkonzept vorliegen soll. Einzige Vorgabe: alle
bisherigen ausbildungsbezogenen Leistungen (Ausbildungsfreibetrag, Kindergeld/Kinderfreibetrag)
sollen in die zukünftigen BAföG-Leistungen einfließen.
Von einer - dringend erforderlichen - Erhöhung der BAföG-Gesamtausgaben
kein Wort.
Wie eine solche Reform aussehen könnte, ist zwischen SPD und BÜNDNIS90/Die Grünen umstritten.
Das Modell der SPD
Die SPD favorisiert das sog. „Fortgeschriebene Drei-Körbe-Modell“.
Es sieht folgendes vor: die bisher an die Eltern ausbezahlten „ausbildungsbezogenen
Leistungen“ (Ausbildungsfreibetrag, Kindergeld/Kinderfreibetrag) sollen
- abhängig von Leistungsnachweisen, welche heute zum Erhalt dieser
Leistungen nicht verlangt werden (!) - elternunabhängig direkt an
die Studierenden ausgezahlt werden (ca. DM 400/Monat - sog. Sockelbetrag).
Darüber hinaus soll es nur noch eine dem heutigen BAföG entsprechende
(teils Darlehen) elternabhängig gewährte sog. „Aufbauförderung“
von bis zu DM 400 geben. Wird die Regelstudienzeit überschritten,
soll maximal für 2 Semester eine Studienabschlußförderung
in Anspruch genommen werden können, welche aber - in gewissen Fällen
- nur als Volldarlehen vorgesehen ist.
Das „Fortgeschriebene Drei-Körbe-Modell“ ist - wie seine ErfinderInnen nicht müde werden zu betonen - „kostenneutral“, sprich es wird den Staat keine Mark mehr kosten als das heutige, kaum mehr vorhandene BAföG! Das „Fortgeschriebene Drei-Körbe-Modell“ der SPD ist demnach nichts anderes als Augenwischerei. Es besteht ausschließlich aus einer - öffentlichkeitswirksamen - Umschichtung von Finanzvolumina, wird jedoch nicht zu einer Erhöhung der BAföG-Ausgaben führen.
Der BAFF der Grünen
BÜNDNIS90/Die Grünen setzen dem ihren sog. Bundesausbildungsförderungsfonds (BAFF) entgegen, der auch innerhalb der Grünen nicht unumstritten ist.
Ähnlich einer „umgekehrten Rentenkasse“ besteht er aus einer Art „Darlehenstopf“, aus dem die Studierenden ein Volldarlehen bis zu DM 1050/Monat elternunabhängig erhalten können.
Die Elternunabhängigkeit des Darlehens ist zwar ein Vorteil, dieser wird jedoch dadurch aufgehoben, daß die Studierenden nach ihrem Studium 25 Jahre lang wieder in den „Darlehenstopf“ einzahlen müßten.
Dabei kann die Rückzahlung das bis zu 3,3fache dessen betragen, was aus dem Topf in Anspruch genommen wurde. So beträgt die maximal mögliche BAFF-Gesamtförderung DM 75.600, die maximale Rückzahlungssumme beträgt jedoch DM 250.000! Selbst beim heutigen BAföG liegt die max. Rückzahlungssumme mit ca. DM 50.000 erheblich niedriger. Dies entspricht einem Zinssatz von über 7% und erreicht damit ein Zinsniveau, das dem vor einiger Zeit von Seiten der CDU vertretenen vollverzinslichen BAföG entspricht!
Hohe BAföG-Schulden schrecken ab. Sofern sie nicht ganz von der Aufnahme eines Studiums absehen, werden daher nur diejenigen Studierenden Leistungen aus dem BAFF in Anspruch nehmen, die unabdingbar auf diese Mittel angewiesen sind - sprich Menschen aus niedrigen Einkommensgruppen. Was ebenfalls heißt, daß auch nur diese Leute später in den BAFF einzahlen müßten!
Das „Problem“ des Chancenausgleichs für Menschen aus sozial benachteiligten Familien würde auf diese Weise vollständig auf die Betroffenen selbst abgewälzt.
Die Schaffung von Bildungsmöglichkeiten für alle, unabhängig von Herkunft und finanzieller Situation, ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht zum „Problem“ der Betroffenen selbst gemacht werden.
Trotz einiger sozialer Abfederungsmechanismen ist das BAFF-Modell sozial ungerecht und verhindert Chancengleichheit in der Bildung.
Fazit: Nichts Neues aus Bonn - sowohl die Pläne der SPD als auch der Grünen werden zu keiner gerechten Reform des BAföG führen.
Was wir fordern
Statt BAföG, BAFF und Bankkredite: Soziale Grundsicherung für alle! Langfristig ist die Einführung der Sozialen Grundsicherung für alle in der BRD lebenden Menschen unser Ziel. In diesem System wird die Hälfte des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens als Existenzminimum angesetzt, gegenwärtig sind das etwa DM 1450 monatlich. Studierende würden diesen Betrag als Zuschuß, unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Ehepartnerin/des Ehepartners erhalten. Zusätzlich könnten sie Wohngeld beantragen.
Übergangsweise setzen wir uns für eine Ausbildungsfinanzierung ein, die ihren Namen verdient.
Im kommenden Jahr wird die Zukunft des BAföG entschieden.
Darum: Mischen wir uns ein! Bringen wir unsere Forderungen klar zum Ausdruck und lassen nicht länger über unsere Köpfe hinweg entscheiden.